Folgende Klassen bieten wir euch an
Unser umfassendes Angebot an professionellen Dienstleistungen richtet sich an einen breit gefächerten Kundenkreis, der von Hausbesitzern bis hin zu gewerblichen Bauträgern reicht.
Klasse B
Mindestalter: 17 Jahre begleitetes Fahren / 18 Jahre
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zG und max. 9 Plätzen ( einschließl. Fahrer )
Mit der Klasse B dürfen noch folgende Anhänger gezogen werden:
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG , wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3,5 tüberschreitet
eingeschlossen in die Klasse B sind die Klassen AM und L
kein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
Ausbildung:
Ausbildungsbeginn ist ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters möglich
Theorie: 12 x 90 min. Grundstoff + 2 x 90 min klassenspezifischer Zusatzstoff( bei einer Erweiterung 6 x 90 min Grundstoff )
Praxis:
Grundausbildung
nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung
Anzahl der Fahrstunden abhängig von persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritten aber mindestens:
5 x 45 min Überland
4 x 45 min Autobahn
3 x 45 min bei Dunkelheit / Dämmerung
Prüfung:
Eine theoretische und praktische Prüfung sind abzulegen.Theorie:
30 Fragen ( maximal 10 Fehlerpunkte )
20 Fragen bei einer Erweiterung ( maximal 6 Fehlerpunkte )
Praxis:
45 min Fahrt: Innerorts + Außerorts ( mit Autobahn und Kraftfahrstraße )Grundfahraufgaben : Parken, Umkehren, Gefahrenbremsung
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausweitung der Klasse B Mindestalter: 17 Jahre begleitetes Fahren / 18 Jahre
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist auf 4.250 kg begrenzt
Ausbildung:
Theorie: 150 min.Praxis:
praktische Übungen 210 min
Fahren im Realverkehr 60 min.
Prüfung
Eine theoretische und praktische Prüfung entfällt.Da es sich bei der Klasse B96 um eine Ausweitung der Klasse B handelt, darf die Schlüsselzahl erst nachVorlage eines Nachweises über die Teilnahme der oben genannten Ausbildung eingetragen werden.
Mindestalter: 17 Jahre begleitetes Fahren / 18 JahreFahrzeugart: Kraftfahrzeuge der Klasse B + Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlichAusbildung:
Theorie: nicht vorgeschriebenPraxis:
Grundausbildung
nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung
Anzahl der Fahrstunden abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritten
3 x 45 min Überland
1 x 45 min Autobahn
1 x 45 min bei Dunkelheit / Dämmerung
Prüfung:
Eine praktische Prüfung ist abzulegen.
Praxis:
45 min Fahrt: innerorts + außerorts ( mit Autobahn und Kraftfahrstraße )Verbinden und Trennen der Kombination , Grundfahraufgabe
MOFA Prüfbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahre
Fahrzeugart
maximal 25 km/h bbH
einsitzig
Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor
Die MOFA Prüfbescheinigung ist keine FahrerlaubnisklasseAusbildung:Theorie: 6 x 90 min UnterrichtPraxis : 90 minPrüfung:Eine theoretische Prüfung ist abzulegenTheorie:
20 Fragen ( maximal 7 Fehlerpunkte )
Es wird nach bestandener Theorieprüfung eine MOFA Prüfbescheinigung ausgehändigt, sofern dasMindestalter erreicht ist.
Für alle Fahrerlaubnisklassen sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis über Erste Hilfe Kurs
beim Ersterwerb
bei Erweiterung sofern vor dem 01.09.2015 ausgestellt
Sehtest nicht älter als 2 Jahre
biometrisches Lichtbild
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
bei begleitetem Fahren mit 17
Antrag für begleitetes Fahren: Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Angaben der Begleitpersonen: Kopie des Führerscheines der jeweiligen Begleitperson ( +evtl. Ausweiskopie )
Bei einer MOFA Prüfbescheinigung ist lediglich ein aktuelles Lichtbild notwendig
Erläuterungen :
zG -> zulässige Gesamtmasse
bbH -> bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Quelle: Fahrlehrerverband Baden Württemberg, www.flvbw.de
Klasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeugart:
Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
Verbrennungsmotor max. 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
Fremdzündungsmotor ( z.B. Benziner ), Hubraum bis 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren ( z.B Diesel ) max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotoren max 4 kW Nennleistung kein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
Ausbildung:
Ausbildungsbeginn ist ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters möglich
Theorie: 12 x 90 min Grundstoff + 2 x 90 min klassenspezifischer Zusatzstoff( bei einer Erweiterung 6 x 90 min Grundstoff )Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung
Anzahl der Fahrstunden abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritten
Prüfung:Eine theoretische und praktische Prüfung ist abzulegenTheorie:
30 Fragen ( maximal 10 Fehlerpunkte )
20 Fragen bei einer Erweiterung ( maximal 6 Fehlerpunkte )
Praxis:
45 min Fahrt: überwiegend Innerorts
Grundfahraufgaben
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeugart
Leichtkrafträder bis 125 ccm
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum , max. 11 kW Motorleistung
Leistungsgewicht max 0,1 kW / kg
Dreirädige Kraftfahrzeuge
mit mehr als 45 km/h bbH
max. 15 kW Motorleistung
eingeschlossen in die Klasse A1 ist die Klasse AMkein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
Ausbildung:Theorie: 12x 90 min Grundstoff + 4 x 90 min klassenspezifischer Zusatzstoff( bei einer Erweiterung 6 x 90 min Grundstoff )Praxis:
Grundausbildung
nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung
Anzahl der Fahrstunden abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritten
Prüfung:Eine theoretische und praktische Prüfung ist abzulegenTheorie:
30 Fragen ( maximal 10 Fehlerpunkte )
20 Fragen bei einer Erweiterung ( maximal 6 Fehlerpunkte )
Praxis:
45 min Fahrt: Innerorts + Außerorts ( mit Autobahn und Kraftfahrstraße )
Grundfahraufgaben
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeugart
mittelschwere Krafträder
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht max. 0,2 kW / kg
eingeschlossen in die Klasse A2 sind die Klassen A1 und AMkein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
Ausbildung:
Ausbildungsbeginn ist ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters möglich
Theorie: 12 x 90 min Grundstoff + 4 x 90 min klassenspezifischer Zusatzstoff( bei einer Erweiterung 6 x 90 min Grundstoff )Theorie entfällt bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz Klasse A1 und den “ Altbesitzern “ der Klasse 3 oder Klasse 4 vor dem 01.04.1980
Praxis:
Grundausbildung
nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung
Anzahl der Fahrstunden abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritten
5 x 45 min Überland
4 x 45 min Autobahn
3 x 45 min bei Dunkelheit / Dämmerung
Bei Vorbesitz der Klasse A1 entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten, wenn man mindestens zweiJahre im Besitz der Klasse A1 ist. Sofern die zwei Jahre unterschritten werden, sind eine reduzierteAnzahl der Fahrten nötig.( 3 x 45 min Überland , 2 x 45 min Autobahn , 1 x 45 min bei Dunkelheit )Prüfung:Eine theoretische und praktische Prüfung ist abzulegenTheorie:
30 Fragen ( maximal 10 Fehlerpunkte )
20 Fragen bei einer Erweiterung ( maximal 6 Fehlerpunkte )
entfällt:
bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz Klasse A1
„Altbesitzern“ Klasse 3 oder Klasse 4 vor dem 01.04.1980
Praxis:
60 min Fahrt: Innerorts + Außerorts ( mit Autobahn und Kraftfahrstraße )
Grundfahraufgaben
40 min Fahrt : bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz Klasse A1 oder bei „Altbesitzern“ Klasse 3/4vor dem 01.04.1980
Mindestalter:
24 Jahre ( Direkteinstieg )
20 Jahre ( Vorbesitz Klasse A2 mindestens 2 Jahre
21 Jahre ( dreirädrige Kraftfahrzeuge )
Fahrzeugart:
Kraftrad über 45 km/h bbH
Kraftrad über 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW / kg
dreirädrige Kraftfahrzeuge
Motorleistung mehr als 15 kW
Hubraum mehr als 50 ccm
eingeschlossen in die Klasse A sind Klassen A2, A1 und AMkein Vorbesitz einer Klasse erforderlich
Ausbildung:Ausbildungsbeginn ist ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters möglichTheorie: 12 x 90 min Grundstoff + 4 x 90 min klassenspezifischer Zusatzstoff( bei einer Erweiterung 6 x 90 min Grundstoff )Theorie entfällt bei mindestens zwei Jahre Vorbesitz Klasse A2Praxis:
Grundausbildung
nach den Inhalten der Fahrschüler – Ausbildungsordnung
Anzahl der Fahrstunden abhängig von den persönliche Fähigkeiten und den Lernfortschritten
5 x 45 min Überland
4 x45 min Autobahn
3 x 45 min bei Dunkelheit / Dämmerung
Bei Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten, wenn man mindestens zweiJahre im Besitz der Klasse A2 ist. Sofern die zwei Jahre unterschritten werden, sind eine reduzierteAnzahl der Fahrten nötig.( 3 x 45 min Überland, 2 x 45 min Autobahn , 1 x 45 min bei Dunkelheit )
Prüfung:Eine theoretische und praktische Prüfung ist abzulegen.Theorie:
30 Fragen ( maximal 10 Fehlerpunkte )
20 Fragen bei einer Erweiterung ( maximal 6 Fehlerpunkte )
enfällt, bei mindesten zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2
Praxis:
60 min Fahrt: Innerorts + Außerorts ( mit Autobahn und Kraftfahrstraße )
Grundfahraufgaben
40 min Fahrt: bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2
Grundsätzlich für alle Klassen gilt
Für alle Fahrerlaubnisklassen sind bei der Antragstellung folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis über Erste Hilfe Kurs
beim Ersterwerb
bei Erweiterung sofern vor dem 01.09.2015 ausgestellt
Sehtest nicht älter als 2 Jahre
biometrisches Lichtbild
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
bei begleitetem Fahren mit 17
Antrag für begleitetes Fahren: Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Angaben der Begleitpersonen: Kopie des Führerscheines der jeweiligen Begleitperson ( +evtl. Ausweiskopie )
Bei einer MOFA Prüfbescheinigung ist lediglich ein aktuelles Lichtbild notwendig
Erläuterungen :
zG -> zulässige Gesamtmasse
bbH -> bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Quelle: Fahrlehrerverband Baden Württemberg, www.flvbw.de